Welt der Katzen - DAS Katzenportal http://www.welt-der-katzen.de
Newsletter | 23.10.2004
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Inhalt: ------- 1. EU-Heimtierpass 2. Katzenfotos 3. Katzenschutz in Emmerich 4. BirmaPortal wächst 5. DE-Domain für 6,00 € 6. Strafantrag gegen Städte- und Gemeindebund 7. Weitere Homepages 8. Impressum ------------------------------------------------------------------
1. EU-Heimtierpass
Seit 1. Oktober 2004 ist er Pflicht, der neue EU-Heimtierpass.
Wer mit seiner Katze in ein Land der Europäischen Union reisen möchte - gleich ob im Rahmen einer Urlaubsreise oder auch zu einer Katzenausstellung - benötigt den EU-Heimtierpass, der vor der Verbreitung der Tollwut schützen soll.
Der EU-Heimtierpass ist ein Dokument, dass Angaben zur Katze sowie dessen Kennzeichnungsnummer enthält. Als eine solche Kennzeichnungsnummer genügt bis zum 03.07.2011 eine tätowierte Nummer, im Übrigen ein Mikrochip, der der Katze vom Tierarzt unter die Haut injiziert wird...
Themenlink: http://www.welt-der-katzen.de/katzenhaltung/haltung/reisenmitkatze/euheimtierpass.html
---------------------------------------------------------- 2. Katzenfotos
Bei Katzenfoto.de können Sie Ihre Katzenfotos einsenden. Die Fotos werden mit Angaben zur Katze sowie zum Fotografen veröffentlicht.
Auch wenn Sie nur gern in Katzenfotos stöbern möchten sind Sie hier ganau richtig. Mehr als 300 Fotos von Haus-, Rasse- und Wildkatzen warten auf Sie.
Themenlink: http://www.katzenfoto.de
--------------------------------------------------------- 3. Katzenschutz in Emmerich
Seit Monaten bereits kämpft der Katzenschutzverein "Samtpfote Emmerich e.V." gegen ein von der Stadt Emmerich verhängtes Fütterungsverbot wildlebender Katzen. Die Betreuung wildlebender Katzen auf einem städtischen Grundstück wurde untersagt und ein Hausverbot durch die Stadt erteilt.
Trotz zahlreicher Beschwerden, Eingaben an den Stadtrat sowie einer Strafanzeige ist die Stadt Emmerich bisher nicht bereit, das ausgesprochene Verbot zurückzunehmen und nimmt weiterhin den Tod der herrenlosen Tiere in Kauf.
Die Aufnahmekapazitäten des Vereins sind bereits erschöpft. Wenn Sie also eine Katze aufnehmen können, melden Sie sich bitte bei
Samtpfote Emmerich e.V. Gabi Hilbig Tel.: (02822) 68 99 18
Auch Sach- und Geldspenden helfen den Katzen!!
Themenlink: http://people.freenet.de/Samtpfote-Emmerich-eV/
---------------------------------------------------------- 4. BirmaPortal wächst
Das BirmaPortal der Welt der Katzen, "birmakatze.de" wächst stetig weiter. Zur Zeit sind bereits etwa 240 deutsche sowie einige ausländische Katzenzuchten eingetragen. Wer sich also für eine Heilige Birmakatze interessiert, wird bei einem der eingetragenen Züchter sicher- lich fündig.
Themenlink: http://www.birmakatze.de
---------------------------------------------------------- 5. * Werbung * Aktion DE-Domain im 1. Jahr nur 6,00 €
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---------------------------------------------------------- 6. Samtpfote Emmerich e.V. stellt Strafantrag gegen Städte- und Gemeindebund
Text:
21.10.04 Staatsanwaltschaft Düsseldorf Fritz-Roeber-Str. 2
40213 Düsseldorf
Strafanzeige und Strafantrag
Hiermit wird Strafanzeige und, soweit erforderlich, Strafantrag gegen folgende Institution bzw. deren Verantwortliche erstattet: Insbesondere gegen die Mitglieder des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein--Westfalen, Kaiserswerther Str. 199-200, 40474 Düsseldorf
Es wird Strafanzeige und Strafantrag wegen aller infrage kommender Straftatbestände, insbesondere der Anstiftung zur Unterlassung von Diensthandlungen und Rechtsbeugung gem..§ 336 StGB sowie der Beihilfe zur Tierquälerei und vorsätzlichen Tötung gem. § 17 TSchG erstattet. Des weiteren: -wegen Verstoß gegen § 90 a BGB -wegen Nötigung zum Verstoß gegen das Tierschutzgesetz -wegen Anstiftung zu tierschutzwidrigem Verhalten -wegen Anstiftung zu einer Straftat -wegen Verstoß gegen § 20a (Tierschutz als Staatsziel) -wegen Verstoß gegen § 1 Tierschutzgesetz
Kurze Begründung: Die Mitglieder des Städte – und Gemeinde Bundes Nordrhein-Westfalen, die für die Musterverordnung Stand August 2002 verantwortlich sind, haben mit dieser Mustersatzung, die von unzähligen Städten und Gemeinden deutschlandweit übernommen wurde, gegen das Tierschutzgesetz verstoßen. Sie sind die Verursacher von unsäglichem Tierleid! Mit der Mustersatzung haben sie Fütterungsverbote für wildlebende Katzen und Tauben als Mittel zur Bestandsregulierung erlassen.
Folge davon ist, dass unzählige Hauskatzen Jahr für Jahr einen elenden Tod sterben, weil Städte diese Mustersatzung gegen Hauskatzen anwenden, damit Amtsmissbrauch betreiben und Tierschützer dazu nötigen entgegen dem Tierschutzgesetz zu handeln.
Sie sind somit dafür verantwortlich, dass eine Straftat begangen wird. Bundesweit sind mittlerweile um die 1000 Strafanzeigen gegen Städte erstattet worden, die sich ähnlich wie die Stadt Emmerich am Rhein verhalten haben.
Bei uns wurde ein Fütterungsverbot für nachweislich kranke, beim Umzug zurückgelassene Hauskatzen erlassen, die wir seit mehr als einem Jahr mit wissen der Stadt Emmerich betreuen. Es ist ein Ermittlungsverfahren eingeleitet worden, Az. 303 Js 1348/04 Staatsanwaltschaft Kleve.
Die Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes ist nicht in Einklang zu bringen mit dem Tierschutzgesetz.
Erster Abschnitt Deutsches Tierschutzgesetz: Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.
Das Ausrotten von Tieren durch bewusstes fördern des Aushungerns zur Populationsminderung oder die Duldung, dass diese Tiere an Krankheiten die unbehandelt zum Tode führen sterben, ist in höchstem Maße tierschutzwidrig und muss unterbunden werden.
Katzen sind domestizierte Tiere. Die in unserem Lande frei lebenden Hauskatzen sind entlaufene oder ausgesetzte Tiere und deren Nachkommen. Wild lebende Katzen wie die Felis Sylvestris sind in Deutschland faktisch nicht bekannt.
Die Mustersatzung des Städte – und Gemeindebundes bewirkt, dass die Tiere in den Städten, die sich dieser Satzung angeschlossen haben, zur Sache degradiert werden. Nach Einfügung von § 90 a BGB ist das Tier keine Sache mehr.
Ermöglicht eine Person das tierschutzwidrige Verhalten einer anderen Person, kommt mittelbare Täterschaft des Hintermanns oder Mittäterschaft beider Personen in Betracht (OLG Celle NuR 1994, 514= NStZ 1993, 291.
Diesen Vorwurf müssen sich die Mitglieder des Städte und Gemeindebundes gefallen lassen.
Hinzu kommt, dass den Beschuldigten bekannt ist, dass mit Aufnahme des Tierschutzes als Staatsschutzziel in Art. 20a des Grundgesetztes, welches mittlerweile auch die Gerichte umsetzen, ihr rechtswidriges und strafwürdiges Verhalten gegenüber den Katzen gem. § 336 StGB und § 17 TSchG in noch verwerflicherem Licht steht als vor Aufnahme im August 2002.
Es wird um Eingangsbestätigung und die Mitteilung des Aktenzeichens gebeten. Weiterer Vortrag bleibt ausdrücklich vorbehalten.
Hochachtungsvoll Gabriele Hilbig
Samtpfote Emmerich am Rhein e.V. Hilfe für ausgesetzte und misshandelte Katzen
Borgheeser Weg 95 46446 Emmerich Tel. 02822 68 99 18 www.tierschutz-emmerich.de
Bankverbindung: Sparkasse Emmerich-Rees Konto: 10 88 60 BLZ: 358 500 00
Ein eigetragener, besonders förderungswürdiger, gemeinnütziger Verein!
---------------------------------------------------------- 7. weitere Projekte von Welt der Katzen...
Ich würde mich freuen, wenn der eine oder andere Leser etwas zu einem der folgenden Projekte beitragen möchte:
Katzenfoto.de - http://www.katzenfoto.de - gesucht werden schöne Katzenfotos zur Veröffentlichung; Birmakatze.de - http://www.birmakatze.de - melden Sie Würfe und Deckkater, senden Sie mir die Daten Ihrer Katzenzucht; AfriCat.de - http://www.africat.de - nicht zu verwechseln mit der afrikanischen Tierschutzorganisation; Katzenrat.de - http://www.katzenrat.de - Sie kennen ein interessantes Forum zum Thema, dann teilen Sie mir bitte die Homepage mit.
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Marcus Skupin Finkenweg 23 A * D-46284 Dorsten mailto:webmaster@welt-der-katzen.de
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