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Bestattung der Katze

Jahrelang haben wir Freude an und mit ihnen gehabt. Nun sind sie verstorben und sollen dem Tierarzt überlassen in einer Tierkörperbeseitigungsanstalt landen?

Bestattung im Garten ist möglich!

Rechtsgrundlage für die Bestattung von Haustieren ist das Tierkörperbeseitigungsgesetz. (Brrr, toller Begriff!)

Nach dem Tierkörperbeseitigungsgesetz ist es gestattet, Tiere wie Hunde, Katzen, Kleintiere und Vögel im Garten zu vergraben, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

* das Tier darf nicht an einer meldepflichtigen Krankheit (z.B. Tollwut) verstorben sein;
* der Garten darf nicht in einem Wasserschutzgebiet liegen;
* zu öffentlichen Wegen und Plätzen muss ausreichender Abstand gehalten werden;
* das Haustier muss mit einer mindestens 50 Zentimeter starken Erdschicht bedeckt sein;


Wer keine Möglichkeit hat, seine Katze im Garten zu beerdigen, kann einen Platz auf einem Tierfriedhof anmieten und seinen verstorbenen Freund dort beisetzen lassen.



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