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Schutz- & Kaufvertrag

Der Schutzvertrag

Ein Schutzvertrag wird hauptsächlich dann geschlossen, wenn Sie Ihre Katze aus einem Tierheim erhalten. Er soll sicherstellen, dass die Katze künftig gut gehalten und versorgt wird (sowohl medizinisch als auch was die Ernährung und Zuwendung, die die Katze benötigt angeht.

In den Verträgen werden zumeist auch Kontrollrechte der Tierschutzvereine oder Tierheime geregelt, sowie sonstige gegenseitige Rechte und Pflichten.

Für seinen Inhalt gelten die folgenden Ausführungen zum Kaufvertrag sinngemäß.


 

Der Kaufvertrag

Wie bei jedem Kauf kommt auch beim Kauf einer Rassekatze ein Kaufvertrag zustande.

Dieser braucht zwar nicht schriftlich geschlossen werden, es empfiehlt sich jedoch trotzdem dies zu tun, da mündliche oder stillschweigend geschlossene Kaufverträge später - was hoffentlich nicht nötig sein wird - kaum zu Beweiszwecken herangezogen werden können.

Kaufverträge schützen sowohl Sie, den Käufer, als auch den Züchter und Verkäufer vor evtl. bösen Überraschungen und legen klar die Rechte und Pflichten der Vertragspartner fest.

Ein solcher Kaufvertrag sollte mindestens folgende Punkte beinhalten:

* Name und Anschrift des Verkäufers,
* Name und Anschrift des Käufers,
* Angabe des Kaufgegenstandes (Name, Rasse, Farbe, Zuchtbuchnummer, Geschlecht der Katze)
* Angabe des Kaufpreises
* Datum und Unterschrift des Verkäufers
* Datum und Unterschrift des Käufers

Darüber hinaus werden in Kaufverträgen über Rassekatzen vielfach noch Sonder-Regelungen getroffen, die u.a. folgenden Inhalt haben können;

* - Bezeichnung der Katze als Liebhaber-, Zucht- und/oder Ausstellungstier,
* - Vor- und Rückkaufsrechte,
* - Probezeiten (wenn z.B. bereits andere Katzen im Haushalt leben),
* - Verbot des Weiterverkaufs,
* - Zuchtverbote,
* - Vertragsstrafen für den Fall der Zuwiderhandlung gg. die o.g. Verbote,
* - Haftungsausschlüsse
* - u.v.m.

Wie bei allen Verträgen gilt auch beim Kauf einer Rassekatze, dass Sie sich den Vertrag gut durchlesen und ggf. über einzelne Passagen verhandeln sollten.

Beachten Sie bitte: Verträge sind einzuhalten.

Die gelegentlich gehörte Meinung, "ich unterschreibe erst mal, ob ich mich dann an den Inhalt halte kann sowieso niemand feststellen", kann durchaus auch einmal "in die Hose" gehen und dann unangenehme Folgen haben.

Es ist daher auf jeden Fall empfehlenswert, evtl. Änderungswünsche mit dem Züchter zu verhandeln und im Kaufvertrag niederzuschreiben.

Sofern der Züchter in wichtigen Einzelheiten nicht bereit sein sollte, die entsprechenden Angaben im Kaufvertrag zu bestätigen, z.B. das es sich um ein Zuchttier handelt, sollte ggf. vom Kauf Abstand genommen werden.

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