Siamkatze
Die Siamkatze ist neben der Perserkatze eine der ältesten und bekanntesten Hauskatzenrassen. Der Ursprung der Rasse ist eine seinerzeit recht weit verbreitete Mutation, die vor über 500 Jahren auftrat und ihren Ursprung in Asien, nämlich Siam, dem heutigen Thailand, hat. Bei der Siamkatze konnten wie bei 11 anderen Katzenrassen (über die Auswertung von genetischen Clustern) kätzische Vorfahren aus Südostasien nachgewiesen werden.
Siamkatzen haben ihren Weg in den Westen erst im späten 19. Jahrhundert gefunden und wurden hauptsächlich an Königshöfen als Besonderheit und Statussymbol gehalten. Bungertz (Illustriertes Katzenbuch) beschreibt 1896 die Siam als in Europa noch kaum bekannt. Sein Text findet sich hier.
Der klassische Farbschlag der Siamkatze ist "seal-point". Siamkatze Hierunter versteht man eine genetisch schwarze Färbung an den Extremitäten, die durch das "Siamgen" cs in ein dunkles Braun abgewandelt wird. Siamkatzen haben immer blaue Augen, die eine leicht mandelförmige, etwas schräg gestellte Form aufweisen sollen.
Der Rassestandard verlangte früher Schielen und einen Knickschwanz, was in den derzeitig gültigen Standards selbstverständlich nicht mehr vorgesehen ist und vielmehr als schwerer Fehler angesehen wird.
Der langgestreckte, keilförmige Kopf der Rasse wird durch aufrecht stehende Ohren mit breitem Ansatz verlängert. Der Körper ist mittelgroß, langgestreckt und geschmeidig. Im Extrem wirken Siamkatzen dünn, fast ausgemergelt, was dazu geführt hat, das die Rasse trotz der durch Selektion weitgehend ausgemendelten Augen- und Schwanzfehler nach wie vor umstritten ist.
Siamkatzen sind sehr gesellige Katzen, die ein ausgeprägtes Mitteilungsbedürfnis haben. Die Rasse ist äusserst frühreif. Paarungen im Alter von unter 6 Monaten sind keine Seltenheit.
Übrigens: Wem die heutigen Siamkatzen zu "dürr" aussehen, dem ist empfohlen, sich einmal die Thaikatzen anzusehen. Unter dieser Bezeichnung werden die traditionellen Siamkatzen heute gezüchtet.
Im deutschen Tierschutzrecht, insbesondere im " Gutachten zur Auslegung des 11 b des Tierschutzgesetzes " wird die Rasse - wie alle Pointkatzen - aufgrund ihrer partiellen Farbaufhellung, die auf die Allele cs zurückgeht, erwähnt.
Zuchteinschränkungen sind allerdings nur vorgesehen, sofern bei einer opthalmologischen Untersuchung dem Gutachten entsprechende Feststellungen getroffen werden. .
Dieses Gutachten enthält hierzu insbesondere folgende Ausführungen:
"Bei Katzen deren partielle Farbaufhellung durch den c s-Faktor determiniert wird (Siamkatze, Anm. des Autors: auch Heilige Birmakatze ), werden abweichende (aberrante) Faserverläufe in den Sehbahnen, Schielen (Strabismus) und Augenzittern (Nystagmus) diagnostiziert."
Es werden folgende Empfehlungen an die Zuchtverbände ausgesprochen:
Pointkatzen aller Rassen sollen vor der Zuchtzulassung ophthalmologisch untersucht werden; Taubheitsprobleme sind bisher nicht dokumentiert (Fellfärbung nicht W-Gen determiniert).
Zuchtverbot für Tiere mit Hör- oder Sehschäden .
Alle untersuchten Tiere sind dauerhaft zu kennzeichnen (Tätowierung oder Mikrochip). Es sind Zuchtbücher zu führen; diese und die Untersuchungsergebnisse sind bei Bedarf offen zu legen.