Reisen mit Katze
EU-Heimtierpass
Seit dem 1. Oktober 2004 ist der EU-Heimtierpass verpflichtend.
Wer mit seiner Katze in ein Land der Europäischen Union reisen möchte - gleich ob im Rahmen einer Urlaubsreise oder auch zu einer Katzenausstellung - benötigt den EU-Heimtierpass, der vor der Verbreitung von Krankheiten, insbesondere der Tollwut, schützen soll.
Der EU-Heimtierpass ist ein Dokument, dass Angaben zur Katze (Name, Rasse, Geburtsdatum ...) sowie dessen Kennzeichnungsnummer enthält. Als eine solche Kennzeichnungsnummer genügte bis zum 03.07.2011 eine tätowierte Nummer, im Übrigen ein Mikrochip, der der Katze vom Tierarzt unter die Haut injiziert wird.
Neben dieser Nummer sowie den persönlichen Angaben des Halters werden auch Impfungen der Katze in den Pass eingetragen.
Bei der Einreise aus Deutschland muss die Katze eine Tollwutimpfung "vorweisen" können, die mindestens 30 Tage alt sein muss und maximal 12 Monate alt sein darf.
Für die Einreise nach Irland, Schweden sowie Großbritannien und Nordirland gelten in den nächsten 5 Jahren weitere Voraussetzungen, wie der Nachweis des Tollwutimpfschutzes in einer Blutprobe. Darüber hinaus muss eine Behandlung gegen Bandwürmer und Zecken nachgewiesen werden.
Der EU-Heimtierpass kann von jeder Tierarztpraxis - gegen ein Entgelt - ausgestellt werden. Dort kann gleichzeitig die Katze gekennzeichnet und gegen Tollwut geimpft werden.
Leider ist mit der Ausstellung des EU-Heimtierpasses nicht automatisch auch eine Registrierung der Katze bei einem der Haustierregister (z.B. TASSO) verbunden. Eine solche Registrierung empfiehlt sich jedoch unbedingt.
Bei Reisen in Länder die nicht der EU angehören ist zu berücksichtigen, das die landesspezifischen Vorschriften weiterhin zu beachten sind.
Bei der Wiedereinreise in die EU z.B. aus der Türkei, Rumänien, Bulgarien muss vor der Reise eine Blutuntersuchung des Tieres auf Tollwutantikörper erfolgen, deren Ergebnis in den EU-Heimtierpass eingetragen wird. Diese Blutuntersuchung ist zwingend vorgeschrieben. (Einige Länder z.B. die Schweiz und Liechtenstein werden wie EU-Länder behandelt.)
Tipps:
1. Lassen Sie Ihre Katze chippen (auch wenn sie bereits eine Tätowierung besitzt). So können Sie Probleme beim Lesen von Tätowierungen an der Grenze vermeiden.
2. Reisen Sie keinesfalls ohne den EU-Heimtierpass. Schwierigkeiten bei der Einreise, die in besonderen Fällen gar mit einer Quarantäne-Unterbringung Ihrer Katze und damit zu erheblichen Kosten führen können, sind sonst nicht ausgeschlossen.