Katzenfelle
Pelzhandel
Der Handel mit Katzenfellen (siehe auch Anatomie: Haut und Fell der Katze) stellt ein bedrückendes Kapitel der Pelzindustrie dar. Über Jahrzehnte hinweg wurden Hauskatzen und zahlreiche Wildkatzenarten für die Mode getötet und ihre Felle zu Bekleidung verarbeitet.
Obwohl Pelzmode in modernen Gesellschaften keine Berechtigung mehr hat, existieren weltweit weiterhin Märkte, auf denen Tiere für dekorative oder modische Zwecke leiden müssen.
Was versteht man unter Pelz?
Als Pelz wird das Fell von Säugetieren sowie die daraus gefertigten Kleidungsstücke bezeichnet. Felle bestehen aus der Tierhaut mit dicht stehenden Haaren. Werden Felle zu Pelzen verarbeitet, im Kürschnerdeutsch: "veredelt", spricht man von Rauchwaren (österreichisch: Rauwaren).
Unter Pelztieren versteht man grundsätzlich Wildtiere, die ein für die Herstellung von Bekleidung verwendbares Fell haben. Dazu zählen neben zahlreichen Wildkatzenarten auch einige Schleichkatzen sowie in der Vergangenheit zudem Hauskatzen.
Katzenfelle lassen sich in der Regel am kammartig abstehenden Grotzen (der Fellmitte) erkennen, indem man das Fell quer zur Haarrichtung knickt.
Katzenfelle in der Pelzindustrie
Neben den Fellen von Hauskatzen hat die Pelzindustrie kaum eine wilde Katzenart verschont. Die Felle wilder Kleinkatzen wurden ebenso verarbeitet wie die der Großkatzenarten. Auch die Felle einiger Arten der Schleichkatzen werden in der Pelzindustrie verwendet.
Die Pelzindustrie hat im Laufe der Geschichte kaum eine Katzenart verschont.
Verarbeitet wurden:
~ Felle von Hauskatzen
~ Felle kleiner Wildkatzen (oft irreführend als „Leopardkatzen“ zusammengefasst)
~ Luchsfelle
~ Ozelotfelle (erst ab dem 20. Jahrhundert modisch relevant)
~ Felle einiger Schleichkatzenarten (Ichneumon, Manguste), obwohl diese zoologisch nicht zu den echten Katzen gehören
~ Großkatzenfelle (wie Leopard, Jaguar und Tiger)
Vermarktungsverbot von Katzenfellen
Der Handel mit Katzenfellen ist heute in Deutschland streng reguliert und/oder verboten:
Wildkatzen: Der Handel mit Fellen von Wild- und Großkatzen ist durch
~ das Washingtoner Artenschutzübereinkommen (WA, CITES) [3],
~ strenge EU-Artenschutzverordnungen und
~ das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) [4]
unter Strafe gestellt.
Auch Felle aus Erbschaften dürfen grundsätzlich nicht verkauft werden. In seltenen Ausnahmefällen ist eine CITES‑Bescheinigung erforderlich. Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) [2] stellt hierzu detaillierte Informationen bereit.
Hauskatzen: Seit 2008 gilt in der gesamten EU ein absolutes Handels-, Import- und Exportverbot für Verbote von Katzen- und Hundefellen (EU-Verordnung Nr. 1523/2007) [5].
Quellen
[1] Klumpp, Erhard (1929): Pelzbüchlein, Pelze und Pelztiere, 4. neubearb. Auflage, Kosmos'
[2] Bundesamt für Naturschutz (BfN): Informationen zu CITES und Vermarktungsverboten
[3] Washingtoner Artenschutzübereinkommen (WA).
[4] Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG).
[5] Europäische Union: Artenschutz- und Vermarktungsregelungen für Felle.
Artikelinformationen
Skupin, Marcus (2011/2026): Katzenfelle | Welt der Katzen <online>
Autor: Marcus Skupin
Erstveröffentlichung: 2011
Aktualisierung: 12. Juli 2026
URL: https://www.welt-der-katzen.de/schutz/artenschutz/katzenfelle/


