Tierische Nebenerzeugnisse
Bestandteil der Tiernahrung
Tiernahrung darf neben den angepriesenen, wertvollen Inhaltsstoffen auch anderes enthalten. Die Rede ist hier von den sogenannten tierischen Nebenerzeugnissen. Die Festlegung, sprich Regelungen, welche Arten von Schlacht- und sonstigen Abfälle verwendet werden dürfen, enthält die sogenannte "VERORDNUNG (EG) Nr. 1069/2009 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 21. Oktober 2009 mit Hygienevorschriften für nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1774/2002 (Verordnung über tierische Nebenprodukte).
Kategorisierung
Gemäß Artikel 8 der vorgenannten Verordnung sind tierische Nebenprodukte und die durch Verarbeitung entstandenen Folgeprodukte zunächst zu kategorisieren. Diese Kategorisierung erfolgt "nach dem Grad der von ihnen ausgehenden Gefahr für die Gesundheit von Mensch und Tier".
Für Folgeprodukte gilt grundsätzlich die Kategorisierung ihrer Ausgangsstoffe. Die Einteilung erfolgt in 3 Kategorien, wobei Kategorie 1 die gefährlichsten, Kategorie 2 weniger gefährliche und Kategorie 3 ungefährliche tierische Nebenerzeugnisse beschreibt.
verwendet werden dürfen ...
Alle Materialien der Kategorie 3 dürfen bei der Herstellung von Tiernahrung verwendet werden. Materialien der Kategorien 1 und 2 sind darüber hinaus in besonderen Fällen verwendbar.
Bemerkenswert ist, dass die Kategorie 3 an mehreren Stellen Materialien erwähnt, "die keine Anzeichen einer durch dieses Produkt auf Mensch oder Tier übertragbaren Krankheit aufweisen". Im Umkehrschluss lässt sich somit feststellen, dass durchaus auch die Verwendung von Materialien erkrankter Tiere zulässig ist, solange - nach dem derzeitigen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse - eine Übertragbarkeit der Krankheit auf Mensch oder Tier ausgeschlossen erscheint.
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Wer sich dafür interessiert, welche Unternehmen eine Zulassung zur Verwendung tierischer Nebenerzeugnisse bei der Tierfutterproduktion besitzen, dem sei die folgende Liste (Download) empfohlen: Zulg Betriebe Verarb tierischer Nebenprodukte
Wie nicht anders zu erwarten war, befinden sich unter den in Deutschland zugelassenen etwa 200 Unternehmen (Rubrik VIII-13) namhafte Hersteller von Feucht- und Trockenfutter für Katzen und Hunde. Überraschend: auch Firmen wie die Frischli Milchwerke und Geflügelfabrikant Wiesenhof sowie Hersteller "biologisch artgerechten Futters" (BARF), beispielsweise BARF-Tierwelt, finden sich auf der amtlichen Liste.