Mindestanforderungen Kleinkatzen

Mindestanforderungen zur Haltung von Kleinkatzen

... aus dem Gutachten zur Mindestanforderung der Haltung von Säugetieren 1996

Kleinkatzen

Raumbedarf / Paar
(Die Flächenangaben gelten für Außengehege; bei nicht winterharten Arten sind gleichgroße Innengehege erforderlich!!)

Schwarzfußkatze, Salzkatze, Bengalkatze u.ä. -> 6 qm Fläche, Käfighöhe 2,50 Meter;

Wildkatze, Manul, Jaguarundi -> je 10 qm Fläche, Käfighöhe 2,50 Meter;

Serval, Wüstenluchs, Ozelot, Goldkatze, Fischkatze -> je 15 qm Fläche, Käfighöhe 2,50 Meter;

Luchs -> 20 qm Fläche, Käfighöhe 2,50 Meter.

Klimatische Bedingungen
Winterharte Arten (z.B. Nordluchs, europäische Wildkatze, Manul) können ganzjährig in Außengehegen mit witterungsgeschützten Schlafboxen gehalten werden. Besonders Manul vor Überhitzung und Feuchtigkeit schützen.
Für tropische Formen sind geheizte Innengehege erforderlich, Temperaturen über 18 C.
Viele Arten können auch während der kalten Jahreszeit kurzfristig ins Außengehege bei freiem Zugang zum Innengehege.

Gehegeeinrichtung
Im Außengehege teilweise gewachsener Boden oder Sand.
Kratzholz, Kletter- und Versteckmöglichkeiten sind wichtig.

Sozialgefüge
Haltung in der Regel paaarweise,
bei einigen Arten in kleinen Gruppen zeitweise möglich (instabil!).

Ernährung
Ganze, frischgetötete Futtertiere oder Fleisch mit Mineralstoff- und Vitaminzusatz.

Fang und Transport
Fang mit Kescher,
Transport in festgefügten Holzkisten mit vergitterter Vorderseite.

Mindestanforderungen zur Haltung von Kleinkatzen

... aus dem Gutachten zur Mindestanforderung der Haltung von Säugetieren 2014

Raumbedarf
Die folgenden Maße gelten für Gehege mit befestigten, drainierten oder anderweitig behandelten Böden. Bei Gehegen mit extensiver Haltung und bei Haltung auf ausschließlich gewachsenem Boden sind die Maße zu verdreifachen. Größere Gehege ermöglichen bei manchen Arten eine Haltung in Kleingruppen, solange ausreichend Abtrennmöglichkeiten vorhanden sind. Die Haltung erfolgt in Außengehegen. Innengehege
sind bei nicht winterharten Arten als Rückzugsmöglichkeiten, Unterbringung während der Nacht- und Pflegezeiten und bei ungünstiger Witterung erforderlich.

Kleinste Katzen wie Sandkatze (Felis margarita), Schwarzfußkatze (Felis nigripes), Salzkatze (Leopardus geoffroyi), Zwergtigerkatze (Leopardus tigrinus), Bengalkatze (Prionailurus bengal nsis), Rostkatze (Prionailurus rubiginosus)

Außengehege: Mindestens 10 m2 und 25 m3 pro Tier als verbindbare Einzelgehege; für
kletternde Arten mindestens 2,5 m Höhe.
Innengehege, sofern erforderlich: 10 m2 pro Paar, unterteilbar oder mit Abtrenngehege gemäß Kapitel II.1.3.

Kleine Katzen wie Wildkatze (Felis silvestris), Rohrkatze (Felis chaus), Manul (Otocolobus manul), Amurkatze (Prionailurus bengalensis euptilurus), Margay (Leopardus wiedii), Jaguarundi (Puma yagouaroundi)

Außengehege: Mindestens 20 m2 und 2,5 m Höhe als verbindbare Einzelgehege pro Tier.
Innengehege, sofern erforderlich: 12 m2 pro Paar, unterteilbar oder mit Abtrenngehege gemäß Kapitel II.1.3.

Mittelgroße Kleinkatzen wie Goldkatze (Caracal aurata, Pardofelis temminckii), Ozelot (Leopardus pardalis), Fischkatze (Prionailurus viverrinus), Karakal (Caracal caracal), Serval (Leptailurus serval), Rot (Lynx rufus)- und Kanadaluchs (Lynx canadensis)

Außengehege: Mindestens 50 m2 für 1 Tier oder 1 Paar, zeitlich begrenzt unterteilbar in verbindbare Einzelgehege, die für ein Einzeltier mindeststens 25 m2 und für ein Muttertier mit Jungtieren mindestens 50 m2 groß sein müssen oder es müssen Abtrenngehege gemäß Kapitel II.1.3 zur Verfügung stehen; für kletternde Arten mindestens 2,50 m Höhe.
Innengehege, sofern erforderlich: 20 m2 bzw. 50 m3 pro Paar; in allen Fällen 2,5 m Höhe, unterteilbar wie für Außengehege beschrieben.

Eurasischer Luchs (Lynx lynx)

Außengehege: Mindestens 50 m2 und 2,5 m Höhe als verbindbare Einzelgehege pro Tier.
Innen- oder Abtrenngehege: Ggf. bereitstellen, mindestens 10 m2 pro Tier.

Gehegeeinrichtung
Äste in geeigneter Dicke zum Klettern, Liegen und Kratzen sind erforderlich. Bewegliche Liegebretter bzw. an Drahtseilen hängende Stämme werden i. A. gerne angenommen. Je nach Art auch Felsaufbauten oder erhöhte Plattformen als Liegeflächen und Ausguck einrichten. Es sind Sichtblenden, Ausweich- und Versteckmöglichkeiten erforderlich, die Tiere müssen sich vor den Blicken der Besucher zurückziehen können.
Das Außengehege muss zwecks Sonnen- und Regenschutz teilüberdacht sein.

Für Servale, Fisch-, Bengal-, Rohr- und Flachkopfkatzen ist ein Wasserbecken erforderlich.

Im Außengehege: Naturboden (wie gewachsen) oder geeignetes Substrat, wie Sand oder Rindenmulch oder auf höchstens einem Viertel der Gehegefläche planbefestigter Boden. Es sind Wurf- und je nach Art Schlafboxen nötig; bei Eurasischem Luchs sind Schlafboxen erforderlich. Natürliche Vegetation in einem Teil des Außengeheges ist als Deckung und Bereicherung der Umwelt empfehlenswert. In allseits geschlossenen Gehegen sollte der zur Verfügung stehende Raum bis unter die Gehegedecke strukturiert und somit für die darin gehaltenen Tiere nutzbar gemacht werden.

Gehegebegrenzung
Allseitig geschlossene Gehege oder nach oben offene Gehege mit glatten oder nach innen geneigten, mit Vorsprüngen versehenen Wänden bzw. mit weiten Trockenoder Wassergräben mit ausreichend hoher Außenkante oder Elektrozaun oder mit durch Überhang oder Elektrolitzen gesicherten Maschendrahtzäunen.

21.1.2 Klimatische Bedingungen
Winterharte Arten (z. B. Eurasischer oder Kanada-Luchs, Europäische Wildkatze, Manul) können ganzjährig in Außengehegen mit witterungsgeschützten Schlafboxen gehalten werden; besonders Manule sind vor Überhitzung und Feuchtigkeit zu schützen.
Für Arten aus mediterranen bis tropischen Gegenden sind beheizbare Innengehege erforderlich. Wenn immer möglich sollen kälteempfindliche Arten auch während der kalten Jahreszeit Zugang zum Außengehege haben.

21.1.3 Haltungsansprüche
Sozialgefüge/Vergesellschaftung: Die Haltung erfolgt in der Regel paarweise oder auch einzeln. Bei einigen Arten ist zeitweise eine Haltung in kleinen Gruppen möglich.

Über das Sozialverhalten vieler Kleinkatzen ist relativ wenig bekannt. Im Freiland sind sie im Wesentlichen Einzelgänger und häufig territorial, wobei sich die Aktionsräume von männlichen und weiblichen Tieren decken oder überlappen. Manche Arten, etwa Serval und Karakal, werden auch paarweise angetroffen. Verwilderte Hauskatzen können bei reichlichem Nahrungsangebot stabile Gruppen bilden; dies trifft auch für manche wilde Arten zu.

Lebensraumbereicherung: Geruchliche Reize wie das Legen von Duftspuren, Angebot von Gewürzen oder Parfum sind wichtig. Spielzeug wie Bälle, Kugeln, Pendelspielzeug sind geeignet. Das Einbringen ungewohnter Gegenstände zur Beschäftigung, wie frische Äste, Pappröhren, Papiersäcke, Federn u. ä. ist ebenfalls sinnvoll.

21.1.4 Tierbestandsmanagement


21.1.5 Fütterung/Ernährung
Ganze, frisch tote Futtertiere oder Fleisch mit Mineralstoff- und Vitaminzusatz.

21.1.6 Pflege und Betreuung
Mensch-Tier-Interaktionen: Fang mit Kescher. Transport in festgefügten Holzkisten mit Sichtgittern.

Tierärztliche Betreuungshinweise:

Besonderheiten:

Zum Gutachten aus dem Jahre 2014 gibt es abweichende Auffassungen der Tierschutzverbände sowie der Vertreter zoologischer Einrichtungen, die im Folgenden dargestellt werden:

zu 21.1 Kleinkatzen: Unterfamilie Felinae mit Ausnahme von Gepard und Puma

Anlagen für Kleinkatzen sollten geräumig und gut strukturiert sein, da ihre Bewegungsaktivität oft unterschätzt wird [21].

Außengehege je Paar oder je Weibchen mit Jungen, für jedes weitere adulte Tier zusätzlich 10% Fläche.

Sandkatze, Salzkatze, Zwergtigerkatze, Schwarzfußkatze, Bengalkatze, Rostkatze

30 m 2;; die Haltung von Schwarzfußkatzen wird abgelehnt

Begründung: [3]; Schwarzfußkatzen wenig erforscht, deutlich geringere Lebenserwartung von Tieren in Gefangenschaft als im Freiland, Eingewöhnung von Wildfängen schwierig, erhebl. Stress bei Transporten, Todesfälle meist aufgrund von Nierenamyloidose [30].

Wildkatze, Rohrkatze, Manul, Amurkatze, Margay, Jaguarundi

30 m 2;

Begründung: [3]

Eurasischer Luchs

200 m 2;

Begründung: [3], zum Vergleich: 1200 m 2; je Paar [32]

IV. 21.1 Kleinkatzen

Die Unterzeichner bedauern ausdrücklich, dass ihrer Forderung nach einer Regelung der Haltung von Hauskatzen im Rahmen dieses Gutachtens weder vom Ministerium noch seitens der Tierschutz- und Tierrechtsorganisationen gefolgt wurde. Für Hauskatzen gibt es keine Vorschriften, kein Zuchtmanagement, aber viele Haltungen in Tierheimen und privaten Haushalten, die verbesserungsbedürftig sind. Insgesamt ist die Tierschutzproblematik im Falle der Hauskatzen zweifellos größer, als etwa bei der Haltung von Alpakas, Lamas und Rinderrassen, die im Gutachten ihren Platz gefunden haben.

Bei den Mittelkatzen liegt ein Versehen vor. Der Text, auf den sich die Arbeitsgruppe geeinigt hatte, lautet wie folgt: "Außengehege 50 m2 pro Paar, unterteilt in verbindbare Einzelgehege (Verhältnis 1:1 oder 1:2), für kletternde Arten 2.50 m hoch. Falls für nicht winterharte Arten Außengehege vorgesehen sind, ist zusätzlich ein heizbarer, unterteilbarer Innenraum von 20 m2 / 50 m3 pro Paar, erforderlich."

Der Gepard

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© Marcus Skupin

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