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spezieller Teil - Katzen -

Neben dem Allgemeinen Teil besteht das vorgenannte Gutachten zur Auslegung des 11 b des Tierschutzgesetzes noch aus einem recht umfangreichen, speziellen Teil, in dem alle Merkmale berücksichtigt wurden, mit denen direkt oder indirekt gezüchtet wird und die bei der Nachzucht zu tierschutzrelevanten Problemen (d.h. Schmerzen, Leiden oder Schäden) führen. Darüber hinaus werden auch Merkmale aufgelistet, die zwar in der Zucht keine Berücksichtigung finden, in verschiedenen Rassen jedoch des Öfteren auftreten.

Als Fazit aus den Feststellungen und Ausführungen der Expertenkommission werden in dem Gutachten abgestufte Empfehlungen ausgesprochen. Zu berücksichtigen ist bei dem Wort Empfehlung jedoch, dass es wie bereits ausgeführt, Aufgabe der Kommission war, "ein Gutachten zu erstellen, das als verbindliche Leitlinie für Züchter, Zuchtorganisationen und die zuständigen Behörden dienen soll."

Durch die Wahl des Wortes "Empfehlungen", wird der Eindruck erweckt, diejenigen an die sich dieses Gutachten richtet hätten die Wahl, der Empfehlung zu folgen, oder diese eben nicht zu berücksichtigen.
Tatsächlich ist allerdings eine "verbindliche Leitlinie" gewollt, was dazu führt, das Züchter und Zuchtorganisationen gut daran täten, die "Empfehlungen" zu berücksichtigen, da die zuständigen Behörden bei restriktiver Auslegung des Gutachtens in Verbindung mit dem Text des 11 b TierSchG ohne Weiteres in die Lage versetzt wären, Zuchtverbote durchzusetzen, die Kastration von Merkmalträgern zu verlangen etc. und Verstösse zu ahnden.

Die Empfehlungen des Gutachtens lauten;

I. Zuchtverbote werden empfohlen für Tiere, die Träger von Genen bzw. erblich bedingten Merkmalen sind, welche für den Züchter direkt erkennbar oder diagnostisch zugänglich sind und die bei der Nachzucht zu mit Schmerzen, Leiden oder Schäden verbundenen Merkmalen führen können. Dabei ist unerheblich, ob mit solchen Genen oder Merkmalen direkt oder indirekt gezüchtet wird.

II. Darüber hinaus werden den Zuchtverbänden folgende Maßnahmen empfohlen:
a) Die Festlegung von Grenzen der Merkmalsausprägung zur Vermeidung von Übertypisierungen, die mit Schmerzen, Leiden oder Schäden verbunden sein können.
b) Die Überwachung der Zuchtpopulation und Einleitung notwendiger Untersuchungen bei Auftreten potentiell erblicher Merkmale, die zu Schmerzen, Leiden oder Schäden führen können. Zur Überwachung der Zuchtpopulationen gehört auch, soweit möglich, die eindeutige Kennzeichnung der Zuchttiere und das Führen von Zuchtbüchern.

In dem speziellen Teil des Gutachtens zum Thema: Katzen werden die verschiedenen tierschutzrechtlich relevanten Merkmale definiert, erläutert und "Empfehlungen" für die verschiedenen Rassen ausgesprochen.

Die genannten Merkmale werden danach unterschieden, ob an der Vererbung nur ein Gen beteiligt ist, d.h. einen Defekt aufweist (monogene Vererbung) oder ob einige wenige Gene (oligogene Vererbung) bzw. viele Gene (polygene Vererbung) beteiligt sind.

Aus Gründen der Übersichtlichkeit finden Sie auf den folgenden Seiten zunächst einmal je eine Übersicht der verschiedenen Merkmale, unterteilt nach monogener oder oligo- bzw. polygener Vererbung. Die einzelnen Merkmale enthalten Angaben zur Definition, Genetik und Symptomatik.

Erklärungen zu benutzten Fachausdrücken finden Sie in der entsprechenden Rubrik.

Im Laufe der Zeit hat sich herausgestellt, dass die Anwendung der Vorschriften auf Basis der bestehenden Regelungen nicht durchsetzbar ist. So hat das Bundesverwaltungsgericht eine Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes um sogenannte Haubenenten mit Urteil vom 17.12.2009 aufgehoben und zurückverwiesen. A.z.: BVerwG 7 C 4.09

Die Entscheidung führte zu einer Überarbeitung der rechtlichen Vorschriften, die mit der 3. Änderung des Tierschutzgesetzes voraussichtlich im Jahr 2013 in Kraft treten wird.

Wenn Sie dem jeweiligen Link folgen, erhalten Sie weitere Informationen zur Definition, Vorkommen, Genetik und Symptomatik der Defekte / Erkrankungen sowie den Empfehlungen der Gutachterkommission.

Außerdem können Sie jeweils weiteren Links zu den betroffenen Katzenrassen folgen.

monogen vererbbare Defekte

Katzengene

Der Chromosomensatz der meisten Katzenarten enthält 19 Chromosomen (N=19) im haploiden und 38 Chromosomen (2N=38) im diploiden Chromosomensatz und ist sich damit über die Arten hinweg sehr ähnlich....

Allele der Katze

Allele sind - vereinfacht ausgedrückt - die möglichen "Schalterstellungen" von Genen, die sich jeweils am identischen Genort (Locus) eines Chromosoms befinden. ...

Anomalien, Fell

Gestörtes Haarwachstum bis hin zur völligen Haarlosigkeit. Verkürzung bzw. Fehlen der Tasthaare. ...

Anomalien, Ohr

Die Ohrmuscheln sind nach vorne oder hinten abgeknickt. Nach vorne gerichtete Kippohren ...

Blutgruppen der Katze

Bei den Katzen werden heute 3 Blutgruppen (A, B und AB) unterschieden. Zunächst konnten bei der Katze lediglich 2 Blutgruppen, nämlich 0 und EF (Holmes, 1950) unterschieden werden. Nach Untersuchu...

Brachyzephalie

Großer rundlicher Kopf mit kräftig entwickelter Backenpartie, kurzer, breiter Nase und ausgeprägtem Stop. Als Extrem ist eine Stupsnase ausgebildet, ...

poly-/oligogen verbbare Defekte

Entropium

Einwärtsdrehen des Augenlidrandes. Kommt sporadisch in vielen Rassen vor, gehäuft jedoch bei brachyzephalen Rassen. (Katzen mit faltenreicher Nase wie z.B. Perserkatzen)

Farbaufhellung

Die Farbe des Fells ist aufgehellt bis weiß, die Augenfarbe häufig blau, kann aber auch ...

Der Gepard

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© Marcus Skupin

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