Novellierung des deutschen Tierschutzgesetzes
Lange Zeit galten Tiere nur als eine Sache, die zwar beschädigt werden konnte, denen jedoch leider keine umfassenden Rechte zustanden, was zu zahlreichen Missständen führte.
Mit der Novellierung des deutschen Tierschutzgesetzes wurde in Deutschland der Versuch unternommen, erweiterte, klare und konkrete Regelungen zum Schutz unserer Mitgeschöpfe zu treffen.
Auch wenn manchem diese Regelungen, z.B. die zu den sogenannten Qualzuchten noch nicht weit genug gehen mögen, so sind sie doch ein wesentlicher Schritt in die richtige Richtung.
Eine wesentliche Neuerung ist die Einführung des § 11 b des Tierschutzgesetzes, der die Zucht von Wirbeltieren verbietet, sofern bei ihren Nachkommen mit Schmerzen, Leiden oder Schäden zu rechnen ist.
Da es dem Gesetzgeber nur bedingt gelungen war, die gewünschte Klarheit im Gesetz zu verankern, wurde ein Gutachten zur Auslegung des § 11b TierSchG in Auftrag gegeben und am 02.06.1999 veröffentlicht. In der 3. Änderung des TierSchG, verabschiedet im Mai 2012, werden die Worte "zu rechnen ist" durch "erwarten lassen" ersetzt.
Das Gutachten führt tierschutzrelevante Zuchtziele auf und erläutert deren Auswirkungen auf das betroffene Tier.
In einem recht umfangreichen speziellen Teil zu den verschiedenen Tierarten werden aus tierschützerischer Sicht unerwünschte Merkmale beschrieben und ihre Auswirkungen sowie ihr Vorkommen bei den verschiedenen Rassen erklärt. Darüber hinaus werden "Empfehlungen" ausgesprochen, die eine Leitlinie für Züchter, Vereine und Verbände sowie die zuständigen Behörden darstellen. Voraussichtlich ab Herbst 2012 sind auch Ausstellungsverbote gesetzlich normiert. "Veränderte Tiere" sollen der Öffentlichkeit nicht auch noch vorgestellt - und damit ggf. Interesse geweckt werden.
Die Merkmale werden nach der Art der Vererbung unterschieden, d.h. nach monogen bzw. polygen vererbbaren Merkmalen.
Übersicht zu § 11 b Tierschutzgesetz:
- Verbot von Qualzüchtungen
- Abdruck des § 11 b TierSchG, Auszug aus §§ 15 und 18 TierSchG
- Gutachten zur Auslegung des § 11 b TierSchG
- Vorwort des Bundesministers Funke (Auszug)
- Zuchtziele
-- spezieller Teil - Katzen -
- tierschutzrelevante Merkmale
- Empfehlungen
- monogen vererbte Merkmale
- Erläuterungen zu den einzelnen Rassen
- Empfehlungen
- oligo- bzw. polygen vererbte Merkmale
- Erläuterungen zu den einzelnen Rassen
- Empfehlungen
Tabelle der betroffenen Rassen; Übersicht
Einzelangaben zu den Rassen im Rasse-ABC